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Autor Thema: Agrarweb-Betriebshelferring in Kooperation mit dem Bäuerinnentreff  (Gelesen 29336 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Clara
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« Antworten #15 am: 05. März 2014, 19:20:11 »

Bernd und alle anderen,

ich weiss, dass meine alles andere als ausgereift ist. Darum stelle ich es ja auch zur Debatte.

Wenn allerdings  betroffene Leute WOCHENLANG öffentlich und privaten Notizen ständig wehklagen, ich eine mögliche Lösung in die Runde gebe und dann heisst es: "Ach nö, ist alles schick und schön und total easy, was da gerade im Betrieb läuft", dann werde ich ungehalten. Solche Leute brauchen wohl Lösungsansätze, die ich ausserhalb meiner Fähig- und Fertigkeiten liegen. Ich bin an realisierbaren Lösungen interessiert und sonst nix, wenn es um betriebliche Herausforderungen geht. Jammern, klagen kann jeder gegenüber seiner Wand, seinem Holzstapel oder was weiss der Fuchs, was solche Gespräche stoisch erträgt- mir fehlt dafür die Zeit und der Nerv. Ich bin Landwirtin und keine Therapeutin.
Und entsprechend dieser Erfahrung überlese ich solche öffentlichen Nachrichten einfach nur noch zukünftig.

Danke und ich freue mich trotz allem, wenn wir uns darüber austauschen, was es bei Betriebshilfe zu beachten gibt. Vielleicht gibt es ja paar neue Ansätze zum Nutzen der Allgemeinheit,

Clara
 
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« Antworten #16 am: 05. März 2014, 19:34:49 »

Benji, auf die Möglichkeit als freier Dienstnehmer zu arbeiten, hat man dich nicht hin gewiesen?

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/Freier_Dienstvertrag_(arbeitsrechtlich).html

Je nach Job, würd ich zwischen Werkvertrag und freiem Dienstvertrag pendeln.
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Waldgeist
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« Antworten #17 am: 05. März 2014, 19:56:52 »

Wichtig ist die persönliche Unabhängigkeit:

Seine persönliche Unabhängigkeit zeigt sich

    in fehlenden Weisungsbindungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Verhalten bei der Arbeit,
    in fehlenden Kontrollbefugnissen des Auftraggebers und
    in einer fehlenden Einbindung bzw. Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers.


Wobei das grad bei einer Landwirtschaft schwierig einzuhalten ist:

*) Arbeitsort ist am Ort des Auftraggebers.
*) Auftraggeber gibt vor was wann zu tun ist.
*) Auftragnehmer ist voll in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden (Kühe müssen zum Zeitpunkt X gemolken und zum Zeitpunkt Y gefüttert werden),
Du kannst auch nicht die Kühe 3 Stunden später melken oder gleich mal einen Tag wegbleiben wenn es dich freut.

Solang du ein Gewerbe hast und du deine Abgaben (Steuern, SV, ...) zahlst sollte alles ok sein.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Grad wenn die Arbeit vielleicht nur tageweise oder wochenweise anfällt sollte das nicht wirklich ein Problem sein.
« Letzte Änderung: 05. März 2014, 20:02:05 von Waldgeist » Gespeichert
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« Antworten #18 am: 05. März 2014, 21:48:34 »



*) Arbeitsort ist am Ort des Auftraggebers.
*) Auftraggeber gibt vor was wann zu tun ist.
*) Auftragnehmer ist voll in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden (Kühe müssen zum Zeitpunkt X gemolken und zum Zeitpunkt Y gefüttert werden),
Du kannst auch nicht die Kühe 3 Stunden später melken oder gleich mal einen Tag wegbleiben wenn es dich freut.


Jein.

- Arbeitsort ist ja zwangsläufig der Acker oder der Stall. Die Arbeit kann halt nicht irgendwo anders ausgeübt werden, wie etwa die Buchhaltung, die man ja auch zuhause machen kann.
- Hängt davon ab, wie die Vorgaben aussehen. Wenn der  Auftraggeber sagt: "Du machst um 8:00 Acker A, um 14:00 dann Acker B" usw, dann wird das nichts, aber wenn er sagt: "Bis Sa. müssen die Äcker bestellt sein und versuchen wir es mal am Dienstag, falls das Wetter passt", dann ist das etwas anderes.
- Melken ist da natürlich auch wieder so eine Sache, die sich nur schwer anders planen lässt, beim Füttern hingegen hast du prinzipiell den Tag frei zur Disposition.

Man darf auch nicht vergessen, woher diese Regelung kommt und zwar von klassischen Verträgen wie der des Handelsvertreters und gleichzeitig wollte man damit verhindern, dass klassische Dienstverträge ausgehebelt werden, wo etwa ein Arzt die Sprechstundenhilfen auf Basis freier Dienstnehmerschaft beschäftigen möchte oder eine Firma die Lohnverrechnung. Beides ist möglich, aber nur, wenn der Dienstgeber entsprechende Freiheiten einräumt.
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« Antworten #19 am: 05. März 2014, 23:03:51 »

Bei uns gibt es einen fest eingestellten BH der Sozialversicherung, ob nun Alterskasse oder BG entzieht sich meiner Kenntnis.

Als freier BH/Landwirt kannst du BHilfe über den MR machen, gibt sogar mehr Geld als bei selbstvermittelten/organisierten Hilfen.

Allerdings gibt es tatsächlich nur 15,20 €/h, bzw. 13,80 €/h ohne MR .... so mein Kenntnisstand

Davon kann ich als Selbstständiger nicht leben, da gehen dann noch RV, KV etc runter ... dann bleiben dir man gerade noch 7 €/h für dich als freier BH. Die wenigsten BL sind bereit selber noch was draufzulegen

Wenn hier was passieren soll, müßte a. m. S. zunächst der Stundensatz angehoben werden, die Vermittlung, Abrechnung und Verwaltung über den MR klappt hier gut.

ABER: ich mache es nur bei guten Freunden die weit genug weg sind, min. 50 km, und dann bliebt die Flexibilität auf der Strecke und das Fahrgeld lege ich als BH drauf.
Einem Betrieb im Nachbar Dorf habe ich mal vor 15 Jahren geholfen, war schwierig weil der BL damals auf exklusiver BH bestand .... damit habe ich tagsüber auf seinem Betrieb auf Kosten der BG aufgeräumt  ....

Also ich lasse mir viel nachsagen, aber im Bereich BH habe ich doch schon so einiges durch.

- Stundensätze erhöhen
- km Geld für An/Abfahrt, min. 0,5 €/km incl. Zeit
- Bezahlung auch über 8 h/Tag und am WE

Damit erreichst du eine Steigerung der Attraktivität des Tätigkeit

VG

Bernd
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« Antworten #20 am: 06. März 2014, 21:29:19 »

Hallo in die abendliche Runde,


was mich an dieser STelle auch mal interessiert, wie ist das denn mit der Pausenversorgung geregelt?

Ich handhabe es so, dass Frühstück und Mittag und der Kaffee auf Kosten des Hauses gehen, wenn ich Handwerker im Haus habe. Ich frage zum einen nach, was die Männer essen, zum andern streife ich einfach mal durch unsere vorhandenen hofeigenen Vorräte. Und ich koche an den Tagen nix, was JEDER Imbiss bietet... ausser es wird "unbedingt" gewünscht.

Mittagessen besteht bei uns in der Woche aus Hautgang (gelöffelt oder gegabelt) und Nachtisch und wenn ich süsse Speisen koche und Handwerker/Lohni da sind, dann gibt es statt Nachtisch eine Vorsuppe.


Wenn ich selbst über Tag im Feld unterwegs bin, dann habe ich für´s Frühstück geschmierte Brote, Obst und was zu trinken bei.

Guten Abend,

Clara
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« Antworten #21 am: 06. März 2014, 22:55:21 »

Hallo,


das sollte vorher immer abgesprochen werden. Die Essensgewohnheiten sind doch immer unterschiedlich und auch die Geschmäcker. Jause gibt es nur, wenn der Tag lang wird.
Getränke und Obst freilich zur freien Verfügung.
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« Antworten #22 am: 07. März 2014, 13:25:32 »

So da mich das Thema am Mittwoch, 5.3. nicht in Ruhe gelassen hat, hab ich mal ne Mail an die WKO geschrieben, zu dieser verkorksten Dame die mich damals so einfach dumm abgewiesen hat.
Habe sie mit Tyrolens Beispiel angeschossen ob man mit auf der Rechnung "Drillen von 50ha Weizen" nicht doch in den Werkvertrag fällt...

Normal kommt da am Tag danach immer was retour... In diesem Falle nicht... Enweder wurds gar nicht bearbeitet oder die müssen da wirklich genau drüber nachdenken...

Wart schon recht sehnsüchtig auf eine Rückmeldung, weil dann könnt ich mir ja unter Umständen den sauteuren Anwalt für Arbeitsrecht sparen....  Cool
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« Antworten #23 am: 07. März 2014, 21:37:43 »

Das essen war in meiner Anfangszeit beim Lohner mal Standard ..... entweder du hast selber genug mit und bekommst was/ausreichend vom kunden oder du hast nix mit und bekommst auch nix  Grinsend

Das Essen ist aber nur eine Kleinigkeit, und wenn der BL ausfällt hat die Orga im Haus/Büro genug zutun um auch noch den Betriebshelfer mit essen zu versorgen. Kommt aber immer auf die Situation und den Betrieb an.

Warum gehst du nicht auf die schlechte Bezahlung und die fehlende An/ABfahrt etc ein? Jeder Lohner/Handwerker/Anwalt/Krankenkasse nimmt An/Abfahrt, aber als Betriebshelfer sollst dus die km selber bezahlen.

Warum gibt es einen Unterschied zwischen Selbstbesorgten und MR Organisierten Betriebshelfern?

Wieso darf lt. Sozialversicherungen am WE NICHT gearbeitet werden, warum werden nur max. 8 h/Tag bezahlt? da gibts soviel Müll die einem das Arbeiten schwer macht und die Lust auf Betriebshilfe vermiest.

VG

Bernd
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« Antworten #24 am: 08. März 2014, 09:54:39 »

Das kommt halt leider dabei raus, wenn irgendjemand glaubt, irgendetwas über den großen Kamm scherend regulieren zu müssen.

@benji88: Bin gespannt, was die Dame dir antwortet. Für mich wäre die Sache relativ klar: Wenn du für das Ergebnis bezahlt wirst, ist es ein Werkvertrag. Du musst das also so machen, dass du für eine saubere Saat verantwortlich bist und nicht nur, wie sonst üblich, dafür, dass der Fahrer am Schlepper das Lenkrad fest hält. Zwinkernd

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« Antworten #25 am: 08. März 2014, 15:37:25 »

Hallo Bernd,

weil bei mir in der Gegend Betriebshilfe nicht so die Rolle spielt aufgrund der mannigfaltigeren Unternehmensformen in den Mehr(generationen)familienbetrieben *tolles Wort- bin gerade ganz stolz auf diese Kreation.... *

Pausenversorgung ist schon wichtig. Erzähl mir nix wie es ist, mit Männern zu arbeiten, die einen knurrenden Magen haben... Die werden dann auch so knurrig... Grinsend

Gibt es denn finanzielle Unterschiede zwischen dem Einsatz von Lawi-Meistern und Agraringenieuren in der Betriebshilfe?
Betriebshilfe ist ja nach meinerm Verständnis, dass vorrangig die Aussenarbeiten erledigt werden und die Leitung in der Zeit ruht oder nur auf Sparflamme läuft, wenn der BL schachmatt ist.


Fragende Grüße,

Clara
« Letzte Änderung: 08. März 2014, 15:41:28 von Clara » Gespeichert

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« Antworten #26 am: 10. März 2014, 14:25:01 »

Das kommt halt leider dabei raus, wenn irgendjemand glaubt, irgendetwas über den großen Kamm scherend regulieren zu müssen.

@benji88: Bin gespannt, was die Dame dir antwortet. Für mich wäre die Sache relativ klar: Wenn du für das Ergebnis bezahlt wirst, ist es ein Werkvertrag. Du musst das also so machen, dass du für eine saubere Saat verantwortlich bist und nicht nur, wie sonst üblich, dafür, dass der Fahrer am Schlepper das Lenkrad fest hält. Zwinkernd


So die Dame von der WKO antwortet gar nicht mehr auf meine Mails  Teuflisch

Und somit ist ein Termin am Donnerstag beim Anwalt für Arbeitsrecht anberaumt... Dachte das kann i mir sparen aber da greif ich auch in den persönlichen Klingenbeutel um so unfreundliche und unkomeptente Personen nicht mehr mein Gehör schenken zu müssen. Ich hoff ich krieg da bei nem Stundenlohn von 120 Taken auch ordentliche Infos
Halte euch auf dem laufenden
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