Clara
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« am: 04. März 2014, 18:28:41 » |
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Hallo in die Runde, es gibt immer mal betriebliche Engpässe, wo wir einen Betriebshelfer nur tageweise brauchen und nirgends gibt es auf den herkömmlichen Wege eine Lösung. Aktuell steht diese Diskussion auch im Bäuerinnentreff zur Debatte... sh. hier: http://www.agrar.de/landfrauen/forum/index.php/topic,52435.msg509223/topicseen.html#msg509223Vielleicht kann ja eine oder andere aushelfen oder kennt jemanden, der in Frage kommt für solche Aufgaben. Kontakt und alle weiteren Absprachen einfach direkt mit den betroffenen Leuten. Danke und beste Grüße, Clara
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Peter28
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Peter28
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« Antworten #1 am: 04. März 2014, 18:49:15 » |
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Hallo Clara, Das Problem haben wir hier auch, es gibt einfach zu wenig Betriebshelfer! Früher war das in unserer Gegend ganz normal, das wenn man ausgelernt hat nebenbei bei anderen Betrieben die einen gebraucht haben ausgeholfen hat. Hab ich jahrelang gemacht! Heute ist da das Problem, das sofort angefangen wird, den Betrieb zu erweitern, sobald man das Zeugnis in der Hand hat. Evtl. liegt es auch an der Bezahlung. Wenn hier ein Einsatz über die LSV abgerechnet wird, bekommt man 16,80Euro pro Stunde. Für die Anfahrt gibts nichts und versichern muss man sich natürlich auch selber. Meiner Meinung nach zu wenig!
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Clara
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« Antworten #2 am: 04. März 2014, 19:18:10 » |
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Hallo Peter,
ich weiss das alles auch aus eigener Erfahrung und doch sage ich:"Los, lass es uns ändern. Wir können nicht auf andere Hilfe warten, weil dann können wir warten bis zum St.Nimmerleinstag. " Es ist immer sehr angenehm, wenn wir selbst was geregelt bekommen.
Und was das einzelbetriebliche Wachstum angeht... Nun ja, da muss jeder selbst wissen, wie weit er geht.
Guten Abend,
Clara
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Clara
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« Antworten #3 am: 04. März 2014, 19:20:18 » |
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Ach ja, ich weiss aus Gesprächen mit befreundeten Betriebsleitern (ABL), dass wenn sie ausfallen, dann klappt das nicht so leicht mit der Betriebshilfe. ABER wenn sie sich jemanden selbst suchen, dann werden die Kosten übernommen- mühelos.
Guten Abend,
Clara
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Ruebe
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« Antworten #4 am: 04. März 2014, 21:19:22 » |
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ABER wenn sie sich jemanden selbst suchen, dann werden die Kosten übernommen- mühelos. 15,80 €/h, max. 8 h/Tag, keine WE Arbeit, keine An/Abfahrt .... das kann man nur bei echt guten Freunden machen, oder die BH gehen an deine Verpächter Alles hier durch, die BH müssen weit genug entfernt wegkommen .... und das beisst sich wieder mit An/Abfahrt Bernd
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Clara
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« Antworten #5 am: 04. März 2014, 22:52:42 » |
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Rübe und alle anderen,
meine aktuelle Erfahrung ist, dass ich zukünftig nur noch müde lächle, wenn jemand jammert und jault wegen einem Zuviel an Arbeit und meiner Wege geh und ihm vorher noch mitteile, dass er/sie sich gern wieder bei mir melden kann, wenn ein anderes Gesprächsthema anliegt als die heimische betriebliche Arbeitslast/ der heimische Betrieb.
Wer nicht in der Lage ist mein eigentliches Grundanliegen in dieser Frage zu verstehen, der versteht auch den Rest meiner Ausführungen nicht.
Guten Abend,
Clara
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Ruebe
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« Antworten #6 am: 04. März 2014, 23:35:26 » |
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Liebe Clara,
nicht ganz so arrogant ...
Ich beschwere mich nicht über meinen Betrieb, habe cuh genug als BH durch, aber die entlohnung und die Bürokratie ist für nen ldw. Betrieb schwer möglich.
Dazu kommt, das du als BH mal viel zutun hast, mal aber Wochenlang auf nen Auftrag wartest .... lieber nen Spatz in der Hand ....
VG
Bernd
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Tyrolens
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« Antworten #7 am: 05. März 2014, 08:30:52 » |
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Hallo Clara,
du bist destruktiv. Da es ja nun wirklich berechtigte Einwände gibt - die Sache ist eben nicht so easy, wie du dir das vielleicht vorstellst, musst du die bekannten Probleme einfach weg machen. Du kannst nicht erwarten, dass jemand alles liegen und stehen lässt, nur weil du mit einer unausgegorenen Idee rufst.
Jeder von uns sprang schon mal ein, wenn Not am Mann oder der Frau war, auch sehr kurzfristig. Unter guten Freunden macht man so etwas gerne, aber jeder weiß, dass dann zuhause die Arbeit liegen bleibt, dass man es NICHT wegen des Geldes macht und weiß, dass es die betroffene Person genauso für einen selbst machen würde. Ich habe zwei ganz zeitnahe Fälle in meiner Umgebung, wo die Betriebshilfe sehr gut funktioniert hat. Es gibt also ein System, auf dem man aufbauen kann.
Kenne übrigens zwei Betriebe, die seit Jahren Zivildiener bestellt bekommen. Wie das mit Betriebshilfe, gerade wenn Zivis eingesetzt werden, vereinbar ist, ist mir nicht ganz klar. Aber scheinbar werden die nirgendwo anders gebraucht...
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benji88
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« Antworten #8 am: 05. März 2014, 10:28:29 » |
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Ich wollte das neben meinem 40h Beruf zu einem 2. Standbein machen die Betriebshilfe, aber in dem Fall UNMÖGLICH! Da ich ja einige Betriebe auf einmal machen will und die Nachfrage groß ist hab ich mich da intensiv erkundigt... Aber da ich das im Selbständigen Rahmen nicht darf müsste mich jeder anmelden was wiederrum auch nicht geht... Weil da bin ich mal nen Tag da, dann da..... Das ist nur Bürokratie... Bei der Beratungstelle hat man mich abgeschmettert mit der Erklärung das das einfach unmöglich ist... Also ich dann meinte ob der Staat damit die Schwarzarbeit im Land fördert wurde ich nur doof angeschaut und dann gegrinst... Also das solls gewesen sein? Nein... Habe deswegen auch bald einen Anwaltstermin, da ich das nicht so stehen lassen will... Nur weil ich direkt zu Hause keine LW habe kann ich keine BH machen??? Na da schau ma no mal... Weil wenn man arbeiten will, darf man nicht 
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Tyrolens
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« Antworten #9 am: 05. März 2014, 11:56:21 » |
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Warum solltest du als Selbständiger keine Betriebshilfe anbieten dürfen? Du bietest eine Dienstleistung an und rechnest das per Werkvertrag o.ä. ab. Wo soll da das Problem liegen? Oder gibt es da irgendwelche Reglementierungen? Im Grunde machst du ja auch nichts anderes, als ein Lohnunternehmer.
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benji88
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« Antworten #10 am: 05. März 2014, 13:18:00 » |
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Genau...nur als selbstständiger "Lohnunternehmer" darf ich nicht "nur" meine eigene Arbeitskraft als Dienstleistung verkaufen! Lt. WKO darf es nicht sein weil sich sonst jeder Arbeitnhemer "selbständig" machen würd... Das ginge nur wenn ich die "Dienstleistung" zb. mit meinem eigenen Traktor machen würde. Da dieser aber nicht vorhanden ist kann ich nur als "Arbeiter" mich EINSTELLEN LASSEN... Aber wer meldet mich wöchentlich da eine Stunde ab und an? Niemand. Und somit geht weder "Arbeiter" noch "Selbstständig".... Einzige Option: Keins von Beiden 
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michael
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« Antworten #11 am: 05. März 2014, 14:24:51 » |
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Ich denke da haben die auf der WKO etwas falsch verstanden. Meises Wissens fällt es nur unter Scheinselbstständigkeit wenn man immer nur für einen Betrieb arbeitet. Wenn du für versch. Landwirte arbeitest geht das meiner Meinung nach schon. Was wäre mit Tierarzt, Betriebsberater usw. die verkaufen doch grob gesagt auch nur ihre Arbeitszeit.
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Tyrolens
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« Antworten #12 am: 05. März 2014, 15:09:29 » |
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Und wie macht es der MR mit seinen Leasingarbeitern oder Personalleasingunternehmen generell.  Der Punkt ist halt: Wirst du beschäftigt, um eine bestimmte Arbeit in Eigenverantwortung zu erlebigen -> Werkvertrag. Oder bist du direkt dem Betriebsleiter unterstellt und nur verantwortlich das, was er dir aufträgt, nach bestem Wissen zu tun -> Dienstvertrag. beim Werkvertrag schuldest du ein Werk, beim Dienstvertrag stellst du nur deine Arbeitskraft zur Verfügung, bist also keinen Erfolg schuldig, sondern nur deine physische Anwesenheit.  Wenn du in einen Vertrag rein schreibst, dass du für den Auftraggeber 50 ha Winterweizen drillst, dann ist das in meinen Augen ein Werkvertrag, auch wenn du die Maschinen und das Saatgut des Auftraggebers verwendest. Wenn du ihm hingegen 25 Arbeitsstunden anbietest, dann ist es eher ein Dienstvertrag. Und wenn ich mir beim örtlichen Zimmermannsbetrieb einen Gesellen ausleihe, der mit mir zusammen, aber nach meinem Plan und meiner Anleitung eine Halle aufstellt, dann stelle ich den Gesellen ja auch nicht bei mir an. Ich muss mir das mal genauer ansehen. Interessante Fragestellung.
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benji88
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« Antworten #13 am: 05. März 2014, 16:25:54 » |
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Und wie macht es der MR mit seinen Leasingarbeitern oder Personalleasingunternehmen generell.  Der Punkt ist halt: Wirst du beschäftigt, um eine bestimmte Arbeit in Eigenverantwortung zu erlebigen -> Werkvertrag. Oder bist du direkt dem Betriebsleiter unterstellt und nur verantwortlich das, was er dir aufträgt, nach bestem Wissen zu tun -> Dienstvertrag. beim Werkvertrag schuldest du ein Werk, beim Dienstvertrag stellst du nur deine Arbeitskraft zur Verfügung, bist also keinen Erfolg schuldig, sondern nur deine physische Anwesenheit.  Wenn du in einen Vertrag rein schreibst, dass du für den Auftraggeber 50 ha Winterweizen drillst, dann ist das in meinen Augen ein Werkvertrag, auch wenn du die Maschinen und das Saatgut des Auftraggebers verwendest. Wenn du ihm hingegen 25 Arbeitsstunden anbietest, dann ist es eher ein Dienstvertrag. Und wenn ich mir beim örtlichen Zimmermannsbetrieb einen Gesellen ausleihe, der mit mir zusammen, aber nach meinem Plan und meiner Anleitung eine Halle aufstellt, dann stelle ich den Gesellen ja auch nicht bei mir an. Ich muss mir das mal genauer ansehen. Interessante Fragestellung. Beim MR ist das was anderes... Da verkauft der Geschäftsführer ja nicht seine Arbeitsleistung sonder die "verkaufen" die Arbeitsleistung der LANDWIRTE/Arbeiter! Also eher ein "Handel mit Arbeitsleistung" oder besser "Vermittlung" so wurde mir das Thema MR erklärt... "Wenn du in einen Vertrag rein schreibst, dass du für den Auftraggeber 50 ha Winterweizen drillst, dann ist das in meinen Augen ein Werkvertrag, auch wenn du die Maschinen und das Saatgut des Auftraggebers verwendest. Wenn du ihm hingegen 25 Arbeitsstunden anbietest, dann ist es eher ein Dienstvertrag." Wenn das so stimmen würde, würde sich in meinem Leben einiges ändern...Denn genau das versuch ich durchzubringen, ohne Erfolg... @Michael: Meines Erachtens war die bei der WKO sowas von unfreundlich, desinteressiert, aber es klang als hätt sie Ahnung was sie sagt... Wie gesagt ich traue dem ja sowieso nicht, drum wohl der Anwalt für Arbeitsrecht... Problem nur: der kostet wieder und somit bin ich momentan etwas ratlos was ich tun soll Wie das dann mit zb. Tierarzt ist??? Uff überfragt. Aber Achtung: bei mir würde sich die Selbstständigkeit nur auf ca. 5 Wochenstunden ausgehen, da ich ja meinen 40h Job weiterbehalten will... Vl. macht das auch nen Unterschied? die 5 h zumindest am Papier 
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benji88
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« Antworten #14 am: 05. März 2014, 17:24:54 » |
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So hab mir von der WKO Seite den Link geholt: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/Werkvertrag_(arbeitsrechtlich).htmlLest euch den mal durch... So wie ich das sehe würd alles gehen wie Michael und Tyrolens sagten. Was mich aber stört: "Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit eigenen Betriebsmitteln und ist nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert." "Der Auftragnehmer schuldet ein im Werkvertrag konkret definiertes und auch "greifbares" Arbeitsergebnis, das er selbstständig und eigenverantwortlich produzieren muss." Diese beiden Sätze im Werkvertrag stören mich... Wie ist das zu interpretieren?? "greifbares" Arbeitsergebnis??? Wäre das ein gedrillter Acker? und das mit den eigenen Betriebsmitteln stimmt ja auch nicht ganz da ich zb mit der Sämaschine des Landwirtes fahren würde.... Bin ratlos ohne Ende 
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